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Clubsatzung

§ 1 Name und Sitz

 

(1) Der am 22.06.1956 gegründete Verein trägt den Namen

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Tennis- Club Knapsack e.V. 

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(2) Die Farben des Clubs sind schwarz-weiß.

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(3) Sitz des Vereins ist 50354 Hürth- Knapsack. Er ist im Vereinsregister beim Amtsgericht in 50321 Brühl eingetragen.

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(4) Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.

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§2 Zweck des Vereins

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(1) Zweck des Vereins ist die Förderung des Sports und der Jugendarbeit, insbesondere des Tennissports und verwandter Sportarten.

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(2) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Er ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

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§ 3 Mitglieder

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(1) Der Club hat

1.) Ehrenmitglieder

2.) aktive Mitglieder

3.) inaktive (fördernde) Mitglieder

4.) in Ausbildung befindliche Mitglieder,

5.) jugendliche Mitglieder und

6.) außerordentliche Mitglieder in Gymnastikgruppen.

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(2) Die unter 1-5 genannten Mitglieder genießen alle Rechte, die sich aus der Satzung des Vereins ergeben. Sie haben insbesondere das aktive und passive Wahlrecht.

(3) Jugendliche unter 18 Jahren üben ihr Stimm- und Wahlrecht nach der Jugendordnung des Clubs aus.

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