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Clubsatzung

§ 1 Name und Sitz

 

(1) Der am 22.06.1956 gegründete Verein trägt den Namen

Tennis- Club Knapsack e.V. 

(2) Die Farben des Clubs sind schwarz-weiß.

(3) Sitz des Vereins ist 50354 Hürth- Knapsack. Er ist im Vereinsregister beim Amtsgericht in 50321 Brühl eingetragen.

(4) Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.

§2 Zweck des Vereins

(1) Zweck des Vereins ist die Förderung des Sports und der Jugendarbeit, insbesondere des Tennissports und verwandter Sportarten.

(2) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Er ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

§ 3 Mitglieder

(1) Der Club hat

1.) Ehrenmitglieder

2.) aktive Mitglieder

3.) inaktive (fördernde) Mitglieder

4.) in Ausbildung befindliche Mitglieder,

5.) jugendliche Mitglieder und

6.) außerordentliche Mitglieder in Gymnastikgruppen.

(2) Die unter 1-5 genannten Mitglieder genießen alle Rechte, die sich aus der Satzung des Vereins ergeben. Sie haben insbesondere das aktive und passive Wahlrecht.

(3) Jugendliche unter 18 Jahren üben ihr Stimm- und Wahlrecht nach der Jugendordnung des Clubs aus.

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