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AGB

1. Vertragsschluss, Einbeziehung der AGB

Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle im Zusammenhang mit dem Betrieb des Tennis-Club Knapsack  e.V. geschlossenen Verträge. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen sind nur gültig, wenn sie durch die Geschäftsführung schriftlich bestätigt werden. Der Vertrag mit dem Tennis-Club Knapsack e.V. nach Anmeldung mit der Bestätigung dieser AGB zustande. Die Anmeldung erfolgt für den ausgeschriebenen Trainingszeitraum.

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2. Training und Tenniscamps

Das Leistungsangebot umfasst Einzel-, Gruppen- und Mannschafts-Training sowie Tennis-Camps. Für das Tennistraining auf den Anlagen der jeweiligen Tennisclubs, ist eine Mitgliedschaft verpflichtend, für Camps sind die Trainingsteilnehmer hiervon befreit. Gruppentraining wird aus didaktischen Gründen mit Gruppen von 4 Spielern durchgeführt. Größere Gruppen werden nur bei Vorliegen besonderer Umstände und nach gesonderter Vereinbarung unterrichtet. Mannschaftstraining erhalten die Wettkampfmannschaften des Vereins und nach besonderer Absprache einzelne Mitglieder der Mannschaften.

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3. Aufsicht bei Kindern

Die Aufsichtspflicht bei minderjährigen Kindern beschränkt sich auf die Dauer des Trainings. Der Tennisclub Knapsack e kann vor Beginn und nach dem Ende des Trainings keine Aufsichtspflicht übernehmen. Die Eltern/Erziehungsberechtigten müssen deshalb dafür Sorge tragen, ihr(e) Kind(er) pünktlich zu bringen und nach dem Training auch pünktlich wieder in Empfang zu nehmen. Informieren Sie Ihre Kinder, dass sie den Trainingsbereich nicht verlassen dürfen und den Anweisungen der Trainer(innen) Folge leisten müssen. Wir übernehmen keine Haftung, wenn ein Kind den Trainingsbereich verlässt!

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4. Ausgefallene Stunden

Durch Verschulden des Teilnehmers ausgefallene Trainingstermine (auch bei Krankheit, Änderung von Schul- oder Arbeitszeiten usw.), können nicht nachgeholt oder erstattet werden. Von der Tennisschule abgesagte Trainingseinheiten werden nachgeholt, z.B. bei Krankheit der Trainer(innen).

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5. Haftung

Unsere Haftung für Schäden im Zusammenhang mit dem Training beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Teilnahme am Tennistraining erfolgt auf eigene Gefahr. Die Trainer(innen) der Tennisschule übernehmen keinerlei persönliche Haftung bei Sach- und Körperschäden, es sei denn, die gesetzlichen Voraussetzungen liegen vor. Die Tennisschule übernimmt keine Haftung für den Ersatz von liegengebliebenen und/ oder abhanden gekommenen Gegenständen. Dies gilt auch für etwaige durch das Training entstandene Schäden an Personen und/oder Sachen.

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6. Mängelrügen und Gewährleistung

Beanstandungen wegen mangelhafter und/oder fehlender Leistung sind uns spätestens am zweiten auf den folgenden Tag der Trainingsstunde schriftlich mitzuteilen. Dies gilt auch für etwaige durch das Training entstandene Schäden an Personen und/oder Sachen. Nach Ablauf der Frist gilt unsere Leistung als genehmigt. Etwaige Mängelrügen sind dann ausgeschlossen.

 

7. Inkasso

Die Zahlung der Trainingskurse erfolgt ausschließlich durch ein SEPA-Lastschriftverfahren. Das vereinbarte Trainingsentgelt wird jeweils vor einer Trainingseinheit/-saison fällig.

8. Datenschutz

Sie erklären sich damit einverstanden, dass Ihre persönlichen Daten zur Vertragsabwicklung elektronisch gespeichert werden und mit dem Tennisclub abgeglichen und ausgetauscht werden dürfen. Die Daten dürfen vom Tennisclub Knapsack u.a. zum Zwecke des Informationsaustauschs sowie zur Rechnungsstellung genutzt werden (auch telefonisch oder per E-Mail). Nach Beendigung des Trainingszeitraums sind wir befugt, Ihre Daten für die Dauer von drei Jahren aufzubewahren.

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